Beiträge von rainer 560sk

    Mal ne doofe Frage....... Reicht nicht die Vorlage des Gutachtens des Herstellers ? Oder muss man trotz Herstellergutachten zum TÜV?
    Ist ja z.B. interessant bei Wohnwagen von deutschen Herstellern, welche als Gebrauchte aus dem Ausland eingeführt werden.....

    Hallo,


    wichtig ist, dass die Zulassungsstelle die 100 km/h-Zulassung in die Papiere einträgt. Ob ihr dafür ein Gutachten oder eine Bescheinigung des Herstellers reicht, oder sie noch ein TÜV-Gutachten benötigt, wäre mit der Zulassungsstelle zu klären.


    Bei den "alten" 100 km/h-Zulassungen (bis 2005) ist es, wie in Beitrag 29 zu sehen, die "Bescheinigung der Straßenverkehrsbehörde" unter Punkt 2, die als Nachweis der 100 km/h - Eignung des Anhängers ausreicht. Achtung: Hier gelten die seinerzeitigen Gewichtsverhältnisse, d. h. teilweise nicht der erhöhte Faktor für Schlingerdämpfer bzw. Anhänger-ESP im Zugwagen. Diese alten Bescheinigungen können von der Zulassungsstelle auch in die Zulassungsbescheinigung übernommen werden, aber auch nur mit den "alten" Bedingungen.


    Gruß Rainer

    Hallo,


    ich mache das einfach so:


    2 neue Reifen beim Reifenhändler meines Vertrauens bestellen und, wenn sie geliefert wurden, einen Termin zur Montage am Wohnwagen ausmachen. Dies ist bei meinem Reifenhändler allenfalls wenige Euro teurer, als wenn ich die Reifen online bestellen würde.


    Das zusätzliche Rad würde ich einfach online bestelle und zum Wechseltermin mitbringen. Wenn sie baugleich sind, kann man einfach einen der neuen Reifen auf dem neuen Rad am Wohnwagen montieren. Sollten die Räder unterschiedlich sein, kann der Reifenhändler einen der gebrauchten Reifen ummontieren.


    Den Hantier mit Wohnwagen selbst aufbocken etc. würde ich mir nicht antun.


    Zur Frage von BlackZulu:


    Der Goodyear ist ein erstklassiger Reifen. Ich hatte den Vorgänger jahrelang auf dem Wohnwagen und der war, sowohl bei extremer Hitze im Sommer, als auch bei sehr winterlichen Fahrbahnverhältnissen, absolut problemlos.


    Gruß Rainer

    Hallo,


    zum Campingplatz kann ich leider nichts sagen.


    Zum Wohnwagen kann ich Entwarnung geben. Wir fahren seit etlichen Jahren mit einem Camper Lifestyle 560sk ohne Winterpaket im Winter in die Alpen. Selbst bei einem Schneesturm mit Windstärke 9 zieht nichts an den Fenstern und auch bei Frost unter -20 Grad hat die Heizung immer für angenehme Innentemperaturen gesorgt.


    Gruß Rainer

    Bei der HUK sind in den aktuellen Bedingungen der VK u. a. Folgeschäden von Reifenplatzern und das Vorzelt versichert.


    Ich habe für unseren Dethleffs seit 16 Jahren eine VK. Gebraucht habe ich sie bisher nur im TK-Bereich (Hagel), aber ich möchte mir nicht den Urlaub dadurch versauen, dass ich evtl. durch eine kleine Unachtsamkeit tausende Euros vernichtet habe.

    Hallo,


    der geschilderte Effekt ist nicht normal. Wie alt ist der Zugwagen und ist dieser Effekt bereits früher aufgetreten?


    Hauptverdächtige wären bei mir ein fehlerhafter oder ggf. nicht an den Anhängerbetrieb angepasster Kühlerlüfter oder ein defektes oder verschmutztes Kühlsystem.


    Dass die Wassertemperaturen an langen Steigungen deutlich ansteigen, ist normal. Bei vielen Fahrzeugen ist die Anzeige aber so gedämpft, das die Temperaturerhöhung nicht angezeigt wird. Ab einer gewissen Temperatur muss das Kühlsystem dann aber alle Register ziehen und einen weiteren Anstieg der Temperatur verhindern. Es darf jedenfalls nicht sein, dass er in die Notabschaltung der Klimaanlage geht.


    Die Steigungen der Tauernautobahn sind ja zudem auch noch recht moderat.


    Gruß Rainer

    Hallo,


    die HUK fragt jetzt bei den neuen Versicherungsbedingungen nach dem aktuellen Gesamtwert, nicht mehr nach dem Neupreis. Hierdurch kann sich für ältere Wohnwagen durchaus eine Ersparnis gegenüber den alten Bedingungen ergeben, die den Abschluss einer ganzjährigen Vollkasko attraktiv macht.


    Gruß Rainer

    Hallo,


    ich fahre seit ca. 13 Jahren Ganzjahresreifen auf dem Wohnwagen. Früher war es der Goodyear Cargo Vector 2, aktuell ist es der Pirelli Carrier All Season. Mit beiden Reifen habe ich gute Erfahrungen gemacht, sowohl bei extrem hohen Temperaturen im Sommer, als auch bei übelster Schneefahrbahn im Winter (u. a. Schneechaos Januar '19 im Salzburger Land).


    Ich habe mich aktuell für den Pirelli entschieden, da er von der Auslegung etwas mehr in Richtung Sommer tendiert und durch das geschlossenere Profil etwas weniger Splitt im Profil aufnimmt, das sonst die Moverwalzen schneller verschleißen lässt. Zudem ist die Kraftübertragung des Movers beim Pirelli etwas besser. Hier sind die Ganzjahresreifen wegen der Lamellen traditionell etwas im Nachteil.


    Bei der in 195 R 14C zur Verfügung stehenden Auswahl, ist der Vector 4 seasons Cargo die beste Wahl.


    Gruß Rainer

    Das mit dem Zugwagen bei der HUK wurde mir am Telefon so mitgeteilt, allerdings prüfen sie wohl gerade wie das bei Familien ist. Bei uns ist der Wohnwagen auf mich zugelassen,aber der Zugwagen auf meinen Mann das wäre so lt. Schadenabteilung von der HUK nicht versichert. Der Berater meinte nur, dass da wohl jemand nicht mitgedacht hätte, weil das ja des Öfteren vorkommen kann.


    Allerdings wurde unser Wohnwagen jetzt doch erst nach dem 01.07. Juli zugelassen und wir haben somit den neusten Tarif bekommen. Um über das Doppelte teurer. Aber der Vergleich mit anderen Versicherungen hat auch nichts wirklich Günstigeres auf die Schnelle ergeben.

    Was wurde Dir zum Zugwagen erklärt? VK bei der HUK reicht auch mit älteren Bedingungen oder muss es für den Zugwagen eine VK mit den neuen Bedingungen ab dem 01.07. sein?


    Gruß Rainer

    Hallo,


    ich hatte mit einer Mail bei der HUK angefragt. Am nächsten Morgen wurde ich von einer Mitarbeiterin der HUK angerufen, die mir einen Vertrag nach den neuen Bedingungen angeboten hat, der zudem noch ca. 40 € im Jahr günstiger ist, als mein Vertrag nach den alten Bedingungen. Wenn ich den Online-Rechner der HUK richtig verstehe, ist wohl der aktuelle Wert des Wohnwagens maßgeblich und der liegt in unserem Fall unter 20t €.

    Ich habe leider vergessen zu fragen, ob auch der Zugwagen mit den aktuellen Bedingungen bei der HUK Vollkasko versichert sein muss, damit die Regelung zu den Schlingerschäden greift. In meinem Fall wäre der PKW nach den neuen Bedingungen deutlich teurer.


    Gruß Rainer

    Hallo,


    da hat erst einmal keine Zulassungsstelle Mist gebaut. Der wahrscheinliche Fehler ist wohl, dass der Vorbesitzer Euch die 100 km/h-Zulassung das seinerzeitigen Gespanns nicht mitgegeben hat.


    Zur Erklärung:


    Bis 2005 war es so, dass der Sachverständige (z. B. der TÜV) auf einem Blatt ein Gutachten erstellt hat, dass die Kombination aus einem bestimmten Zugfahrzeug und einem bestimmten Anhänger die Voraussetzungen für eine 100 km/h-Zulassung durch die örtliche Zulassungsstelle erfüllt. Die örtliche Zulassungsstelle hat dann auf diesem Gutachten einen entsprechenden Teil ausgefüllt und gesiegelt, was dann die amtliche 100 km/h-Zulassung für das Gespann darstellte. In diesem Rahmen wurde eine kleine 100-Plakette für das Zugfahrzeug und eine große gesiegelte 100-Plakette für den Anhänger ausgegeben.


    Ende 2005 hat sich die Verordnung dahingehend geändert, dass keine feste Bindung an ein Zugfahrzeug mehr erforderlich war. Die bisherigen 100 km-h Zulassungen für feste Fahrzeugkombinationen behielten aber als Nachweis der 100 km/h-Zulassung des Anhängers Gültigkeit. Diese konnte dann auch von der Zulassungsstelle in die Papiere des Anhängers eingetragen werden, ohne dass es eines neuen Gutachtens bedurft hätte.


    Der Vorbesitzer konnte auf Basis des alten Dokuments die 100 km/h-Zulassung auch mit anderen passenden Zugfahrzeugen weiter nutzen. Er hätte Euch dieses Dokument beim Verkauf aushändigen sollen und ihr hättet es dann bei der Ummeldung in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen können.


    Wenn aktuell weder der Eintrag in den Fahrzeugpapieren noch das ursprüngliche Zulassungsdokument vorhanden ist, gibt es nur noch die Möglichkeit, bei der Zulassungsstelle, die das Siegel auf dem 100er Schild geklebt hat, nachzufragen, ob die alte 100 km/h-Zulassung für das ehemalige Gespann noch in den Unterlagen vorhanden ist. Ich hatte im Bekanntenkreis mehrere solcher Fälle, in denen die Zulassungsstelle es dann aufgrund ihrer Archivunterlagen in die Zulassungsbescheinigung übertragen hat.


    Aber Achtung:


    Die Gültigkeit der alten 100 km/h-Zulassung ist statisch an die seinerzeitige Gesetzeslage gebunden, d. h. in der Regel hat sie nur den Faktor 0,8 unabhängig von einer ASK oder einem Anhänger-ESP. Etwas anderes kann die Zulassungsstelle nicht auf dieser Basis in die ZB eintragen. Es gab nur ganz wenige "alte" Zulassungen für Gespannkombinationen die schon den "neuen" Faktor 1,0 als Grundlage hatten. Diese wurden im Rahmen eines Vorgriffs auf die 3. Änderung im Herbst 2005 erteilt.


    Im schlimmsten Fall musst man halt noch einmal den Weg über TÜV und Zulassungsstelle gehen.


    Gruß Rainer

    Bei mir hat die digitale Maut für die Tauernautobahn heute leider nicht funktioniert. Ich musste mich über den roten Knopf melden und mir wurde dann von einer Mitarbeiterin des Asfinag die Schranke geöffnet. Angeblich ein Lesefehler der Kamera. Somit bei mir leider der erste Versuch mit der digitalen Maut ein Fehlschlag.


    Die digitale Vignette nutze ich allerdings schon seit 3 Jahren mit der o. g. Bestellweise und das hat bisher hervorragend funktioniert.


    Gruß Rainer

    Hallo,


    hier meine Erfahrung zu dem Thema "Fahrzeugwaagen für Schwerfahrzeuge" und PKW bzw. Wohnwagen:


    Mein Wohnwagen wurde bisher an folgenden Stellen gewogen:


    Entsorger (zwei unterschiedliche)


    Landhandel


    Wohnwagenhändler (Waage im Bremsprüfstand)


    AlKo im Kundencenter Kötz (mit Wiegeplatten)


    Autobahnpolizei mit Wiegeplatten


    Reich Waage


    Im Ergebnis differierten die Werte auf den großen Fahrzeugwaagen im Bereich von ca. 30 - 40 kg. Das finde ich absolut akzeptabel.


    Die von den Plattenwaagen bei AlKo und bei der Polizei gelieferten Werte passten auch in dieses Raster.


    Die Werte von meiner Reich Waage differierten um bis zu 200 kg. Interessant ist, dass die teilweise durchaus sehr passende Werte lieferte, dann aber beim nächsten Versuch wieder einfach zum Mond ging.


    Die Waage im Bremsenprüfstand des Wohnwagenshändlers hat sich als unbrauchbar erwiesen. Sie zeigte teilweise bis zu 200 kg zu viel an.


    Zur Eingangsfrage:


    Ich würde das Gespann bzw. den Wohnwagen noch einmal auf einer anderen Fahrzeugwaage wiegen. Dann hast Du einen Anhaltspunkt, ob die Waage beim Containerdienst richtig lag, was ich vermute.


    Gruß Rainer

    Hallo,


    was gibt es da zu überlegen?


    Ob die Haltbarkeit des Getriebes unter dem Gespannbetrieb leidet, kann Dir doch bei einem Firmenwagen absolut egal sein. Daher einfach nehmen, was man als Firmenwagen bekommen kann und von der Anhängelast nach Papierform ausreicht.


    Ich kenne des Getriebe aus dem Kia eines Kollegen und da versieht es absolut unauffällig seinen Dienst. Ich erkenne keinen Grund, wieso es im Gespannbetrieb mit 1500 kg nicht auch so sein sollte. Zur offenen Frage der Dauerhaltbarkeit siehe oben.


    Ansonsten kann ich aus der Erfahrung mit meinem BMW 520d Mild-Hybrid sagen, dass auch ein 48V System mit Startergenerator sich im Gespannbetrieb sehr positiv bemerkbar macht. Unser BMW zieht 2000 kg bei 2 Liter Hubraum sehr souverän. Bei 1,6 Liter und 1500 kg dürfte es ähnlich gut funktionieren.


    Was mich an dem Ceed grundsätzlich stört, ist die vergleichsweise geringe Zuladung.


    Klar, der Kia ist kein Vergleich mit einem Passat 4motion, aber Du wirst Dich damit arrangieren können.


    Gruß Rainer