Anhängelast erhöhen

  • Moin,ich verfolge schon seit einiger Zeit das Geschehen um die Anhängelast !


    Mein Seat hat ein zul.Gesamtgewicht von 2050 kg.


    Meine Anhängelast beträgt 1400 kg. d.h. das zul.Gesamtgewicht des Zuges darf nicht über 3450 kg liegen.


    Eingetragen sind im Fahrzeugschein unter Nr.22 zu 0.1: 1800kg bis 8% Steigung .Schlussfolgerung : Ich darf zwar einen 1800kg WW ziehen der darf aber nur 1400kg wiegen wenn das Zugfahrzeug vollbeladen ist.Wenn ich eine Änderung machen möchte müsste ich das zulässige Gesamtgewicht des Zuges erhöhen um eine höhere Anhängelast zu erhalten.

  • Dieses Thema Erhöhung der Anhängelast ist bei mir z. Z. auch sehr präsent.


    Mein Fahrzeug darf 1.500kg ziehen, möchte aber gerne 1.600kg haben.


    Die von Lexus angebaute AHK darf nach deren Unterlagen 1.660kg ziehen, D = 9,0kN ist die Kennzahl.


    Eine Anfrage an Lexus/Deutschland ist auf dem Wege mit der Bitte um Unbedenklichkeit. Bin gespannt auf deren Antwort und Begründung bei Ablehnung.

  • Mich interessiert, woher du die Kennzahl weist. Ich finde die in meinen Unterlagen vom Peugeot 308 sw nirgends.

  • Die Angabe des D-Wertes erfolgt meistens auch auf dem Typenschild der AHK

    Viele Grüße aus dem Vogelsberg


    Hans und Heike




    [erst Sorento 2,5CRDI (140PS), dann Grand Cherokee (241PS), jetzt Cherokee Limited 2,2


    Verbrauch

  • Komisch. Laut Papiere wiegt er 1650 kg und darf auch genau nur das ziehen. Laut Formel aber 2172 kg. Was nun?

  • Hallo,


    der D-Wert ist ein Maß für die Kupplungsfestigkeit, in Bezug auf die maximalen Massen des Zugwagens und des Anhängers. Diese Kupplungsfestigkeit hat keinen Einfluss auf die maximal zulässige Anhängelast, solange der D-Wert nicht überschritten wird.
    Das heißt im Umkehrschluss, dass die maximal zulässige Anhängelast erheblich niedriger sein kann als es der D-Wert erlauben würde. Hier sind die Werte aus der Zulassungsbescheinigung bzw. dem COC maßgeblich. Der D-Wert ist z. B. für alle Motor- und Getriebekombinationen einheitlich. Hier nimmt der Kupplungshersteller meist das schwerste Zugfahrzeug und den schwerstmöglichen Anhänger (ggf. noch mit einer Zusatzreserve) als Maßstab für die Auslegung der Kupplungsfestigkeit.


    @ Deichgraf 1:


    Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Zuges unter Nr. 22 nicht ausdrücklich für den 8%-Wert begrenzt ist, gilt hierfür keine Beschränkung der Gesamtmasse des Zuges.


    Gruß Rainer

  • Im umkehrschluss könnte man, da D wert hoch genug ist, den pkw auflasten (wie such immer) und mehr raus holen.
    Was machen so auflastfirmen und was kostet es. Jemand Erfahrung?

  • Heutige Antwort:


    ".....
    Leider ist die Erhöhung der Anhängelast vom Hersteller nicht freigegeben.
    Ein Grund wurde vom Hersteller nicht genannt.
    Somit ist Ihr Vorhaben nicht realisierbar.
    .....


    Lexus Kundenbetreuung"


    Damit ist das Thema abgehakt. Ich meine, darüber kann man sich nicht hinwegsetzen.
    Das Angebot einer Firma für Auflastungen werde ich nicht annehmen.

  • Im umkehrschluss könnte man, da D wert hoch genug ist, den pkw auflasten (wie such immer) und mehr raus holen.
    Was machen so auflastfirmen und was kostet es. Jemand Erfahrung?

    Mir liegt ein Angebot einer Firma vor.


    Es würde ein fahrzeugbezogenes Gutachten erstellt und zugeschickt. € 390 incl. MWSt.


    Zum TÜV und Zulassungsstelle, fertig.


    Klingt einfach, aber wenn der Hersteller dies ablehnt? Ich mag nicht.


    Wenn gewünscht, Firma per PN

  • Die Tage wurde eine verlinkt. Da konnte msn seinen wagen suchen und sie zeigten, was geht. Laut eigenen Aussagen ganz legal. Nur stehen eben keine Kosten dabei

  • Moin!


    Ich war bei der Firma Scholz Tuning.
    Dort ging es bei mir ganz legal. Allerdings musste ich für eine Fahrprüfung anreisen, damit das Auto vor Ort abgenommen wird.
    Dort wurde auch die Bremsung und die Anfahrt an Steigungen kontrolliert.


    Von Opel selbst habe ich die Aussage, dass mehr wie 1800kg nicht gehen.
    Komisch ist aber, dass im Anhängelastkatalog von 2009 (der von Opel in Auftrag gegeben wurde), 2000kg freigegeben wurde.


    Nur weil dort ein unwissender Mitarbeiter im Kundenservice also "NEIN" sagt, nur weil er selbst die eigenen Dokumente nicht kennt, lasse ich mich davon doch nicht abbringen, mein Auto auflasten zu lassen.


    Somit habe ich nun das maximal mögliche bei Scholz eintragen lassen und habe da gar keine Bedenken.
    Auf der Website von Scholz fehlen übrigens ein paar Modelle - also lieber anrufen...


    Beste Grüße
    Tobias

  • Da der Name jetzt gefallen ist, mit Scholz hatte ich auch den Kontakt.


    http://fahrzeugauflastung.de/


    Die Bedienung war freundlich und promt, per Mail und tel. Mein Modell ist in den Listen nicht aufgeführt, eine Realisierung sei aber möglich.
    Angebot wie weiter oben beschrieben, eine Vorstellung des KFZ sei nicht notwendig.


    Wurde dein Gutachten beim TÜV ohne Weiteres akzeptiert?


    Weitere Fragen blieben aber offen:


    - die freundliche Dame Frau W... konnte mir spontan nicht sagen, ob die Auflastung, bspw. bei mir 100kg, 1:1 auf die Zuladung und das Zuggesamtgewicht obendrauf kommt.
    Es sei mal weniger und mal ganz, da müsste man noch nachfragen. Wo hat sie nicht gesagt.
    Sollte das nicht möglich sein, ist das Ganze nutzlos.


    - wie sieht die Geschichte versicherungsrechtlich aus? Bspw. bei Unfall, mit oder ohne Schuld. Was ist bei einem Kaskoschaden?
    Die Versicherung weiß doch sehr schnell, wenn eine Veränderung am Fahrzeug entgegen der Vorschrift des Herstellers stattgefunden hat.


    Die Ablehnung meines Herstellers könnte auch auf den beiden Merksätzen beruhen:


    - der D-Wert der AHK muss stets über dem erforderlichen D-Wert liegen
    - die Anhängelast muss stets unter der nach D-Wert zulässigen Anhängelast liegen.


    Beides trifft bei meinem Wagen natürlich zu, wenn auch mit erheblichem Spielraum.

  • Zitat

    Wurde dein Gutachten beim TÜV ohne Weiteres akzeptiert?


    Ich weiß ja nicht, was ihr besprochen habt.
    Das Gutachten kommt DIREKT vom TÜV Nord selbst!



    Zitat

    - die freundliche Dame Frau W... konnte mir spontan nicht sagen, ob die Auflastung, bspw. bei mir 100kg, 1:1 auf die Zuladung und das Zuggesamtgewicht obendrauf kommt.
    Es sei mal weniger und mal ganz, da müsste man noch nachfragen. Wo hat sie nicht gesagt.
    Sollte das nicht möglich sein, ist das Ganze nutzlos.


    Das hängt auch immer mit dem Modell zusammen. So war bei dem Vorort Termin ein hier im Forum immer gelobter Geländewagen, welcher allerdings bei der Vollbremsung an der Hinterachse minimal angehoben wurde. Dort ist dann nichts mehr mit Zuggesamtgewichterhöhung!


    Bei mir durfte ich vorher 1800kg anhängen und 2190kg Gesamtgewicht im Fahrzeug haben.
    Jetzt sind es 2185kg wobei das Auto "nur" noch 2105kg darf. Die Stützlast wurde also herabgesetzt. Das Zuggesamtgewicht aber auf 4290kg erhöht.


    Zitat

    - wie sieht die Geschichte versicherungsrechtlich aus? Bspw. bei Unfall, mit oder ohne Schuld. Was ist bei einem Kaskoschaden?
    Die Versicherung weiß doch sehr schnell, wenn eine Veränderung am Fahrzeug entgegen der Vorschrift des Herstellers stattgefunden hat.


    Voller Versicherungsschutz - warum auch nicht!? Ist doch legal geprüft, vom TÜV Nord abgenommen und vom Straßenverkehrsamt eingetragen.
    Opel gibt auch keine 20" Felgen frei - mit passenden Gutachten geht es aber auch...


    Zitat

    Die Ablehnung meines Herstellers könnte auch auf den beiden Merksätzen beruhen:


    - der D-Wert der AHK muss stets über dem erforderlichen D-Wert liegen
    - die Anhängelast muss stets unter der nach D-Wert zulässigen Anhängelast liegen.


    Das muss allein schon für das Gutachten so zutreffen. Wenn der D-Wert nicht passen würde, dann würde im schlimmsten Fall die AHK brechen / verbiegen!


  • Unter 22 steht bei mir im FZ : 0.1:1800 bis 8% Steig.* zul.Ges-Gew.d.Zuges max.3450kg*ww.AHK lt.EGTG*


    Ich gehe jetzt davon aus das ich jetzt einen 1800kg Anhänger eine Steigung von 8% hochziehen darf ,aber mit einen fast leeren Zugwagen ;) 3450kg minus 1800kg = 1650 kg / Leergewicht meines Exeos 1565 kg .Ich hab meiner Frau schon gesagt das sie noch etwas abnehmen muss. Hoffentlich liege ich da falsch mit meiner Berechnung .

  • Deine jetzige Aussage ist richtig.
    Frag mal bei der SK Handles AG nach oder bei Scholz Tuning in Vlotho, ob du nicht das Zuggesamtgewicht erhöhen kannst.

  • Hallo,


    diese Auffassung teile ich nicht. Der Eintrag zum zul. Gesamtgewicht des Zuges ist von dem 8%-Wert durch einen * getrennt, d. h. es ist ein selbständiger Eintrag, der sich m. E. auf den 12%-Wert bezieht.


    Ich würde einmal explizit beim Importeur nachfragen. Wir hatten das mal für einen genau solchen Eintrag beim Golf 5 eines Kollegen bei VW angefragt und die Antwort bekommen, dass der 8%-Wert ohne diese Einschränkung genutzt werden darf.


    Mittlerweile haben wohl einige Hersteller den Eintrag dahingehend geändert, dass zunächst das zul. Gesamtgwicht des Zuges und dahinter, durch * getrennt, der 8%-Wert eingetragen ist.


    Gruß Rainer

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