Leergewicht Zugfahrzeug für Tempo 100...

  • Also dann mal ab auf eine Waage und mal das Gewicht feststellen wenn es reicht ab zum TÜV oder DEKRA wiegen lassen und dan ein Waagschein und eine Bestätigung dort geben lassen.


    Damit zur Zulassungsstelle und das dann eintragen lassen Achtung Brief auf jeden Fall mitnehmen.




    Das habe ich alles auch schon hinter mir.



    PS zum Leergewicht zäht Fahrer und alle Behälter voll. Also Tank und Öl usw.

  • Leergewicht wird immer mit Tank 75% gefüllt und Fahrer gerechnet.Real sind die Fahrzeuge meist schwerer wie im Brief. Zu einer geeichten Waage fahren,Fahrzeug wiegen lassen und Wiegekarte austellen lassen kostet nen 5 in die Kaffeekasse, damit zum TÜV, Gutachten erstellen lassen kostet ca 36 Eus, mit dem Gutachten zur Zulassungsstelle Brief ändern lassen und neuen Fahrzeugschein kostet um die 11 Euro

  • :w Hallo Markus!


    zu 1. Dem Leergewicht des PKW werden immer 75 kg für einen Fahrer zugerechnet!


    zu 2. Mit vollgetanktem PKW und aufgefüllter Scheibenwaschanlage zum TÜV und nachwiegen lassen. Mit der Bestätigung, Fahrzeugschein und -brief zur Zulassungsstelle und eintragen lassen.


    Grüße Teddy! :w

  • Leergewicht wird immer mit Tank 75% gefüllt und Fahrer gerechnet.Real sind die Fahrzeuge meist schwerer wie im Brief. Zu einer geeichten Waage fahren,Fahrzeug wiegen lassen und Wiegekarte austellen lassen kostet nen 5 in die Kaffeekasse, damit zum TÜV, Gutachten erstellen lassen kostet ca 36 Eus, mit dem Gutachten zur Zulassungsstelle Brief ändern lassen und neuen Fahrzeugschein kostet um die 11 Euro


    Also warum so kompliziert wiegen kann auch der TÜV oder DEKRA hat mich ein 5er gekostet da bibt es kein Gutachten und ein Wisch wo drauf steht wie schwer das Fz wirklich ist.


    Alles zusammen habe ich 16€ gezahlt.

  • Also warum so kompliziert wiegen kann auch der TÜV oder DEKRA hat mich ein 5er gekostet da bibt es kein Gutachten und ein Wisch wo drauf steht wie schwer das Fz wirklich ist.

    Also bei uns hier hat kein TÜV oder Dekra die Möglichkeit Fahrzeuge zu wiegen ;( Aber ich weiß, dass es in einigen Städten möglich ist. Ich fuhr früher immer auf eine öffentl. Waage die mich so gute 10 DM gekostet hat. Irgendwann hab ich einfach mal in einer Kuststoffverarbeitungsfirma bei mir in der Nähe nachgefragt ob ich hier auch mal meinen WW wiegen dürfte, Antwort: na klar, kein Problem :thumbup: Auf Nachfrage nach dem Wiegebereich wurde mir "aufs Kilo genau" bestätigt. Hab auch eine Wiegekarte bekommen und durfte nichtmal was in die Kaffeekasse werfen. Seit diesem Tag ist das nun meine Standartwaage :thumbup: :thumbup:

    Gruß Schnuffis


    Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.


    Für die einen die Signatur - für die anderen der sinnloseste Satz der Welt.

  • Damit zur Zulassungsstelle und das dann eintragen lassen Achtung Brief auf jeden Fall mitnehmen.


    Hallo zusammen,


    erstmal Entschuldigung, dass ich diesen etwas älteren Thread wieder 'aufwärme'...


    Ich habe mich nun durch diverse Quellen im Internet gelesen und immer wieder bin ich darauf gestoßen, dass es heißt: die Leermasse des Zugfahrzeuges. Es steht aber nirgends, dass ich diese nur zwingend aus der Zulassungsbescheinigung nehmen darf. Theoretisch muss es doch auch genügen eine beglaubigte Wiegung vom TÜV etc von einer geeichten Waage zu haben, ohne dass ich diese Eintragung vornehmen lassen muss in den Papieren.


    Hintergrund ist, dass es sich um einen Firmenwagen handelt, der geleast wurde und die Papiere natürlich bei der Leasingbank sind. Das Auslösen zur Eintragung würde Gebühren kosten und ich weiß auch nicht, ob die Bank/Leasingfirma das überhaupt 'mitmacht'...


    Es sollte doch auch reichen, wenn ich ggfs den abgestempelten Wiegezettel des TÜV dabeihabe, der mir das tatsächliche (Leer-)Gewicht nach den bekannten Kriterien bestätigt, oder?


    Macht das jemand von Euch so und seid Ihr schon mal in eine Kontrolle geraten?


    Danke und Gruß,
    Marc

  • Hmm,


    der Brief , bzw. KFZ zulassungsbescheinigung Teil II ist mitzunehmen, auch wenn dort nix mehr eingetragen wird.... macht keinen Sinn, ist aber so...


    Letztens erst eine Gasanlage eintragen lassen.. Alle Dukumente nur in Zul. Besch. TEIL I eingetragen, nix in den ehem. Brief... Aber mitnehmen musste man ihn, beim ersten versuch "ohne" ging es nicht ( da hatte meine frau den vergessen... nein, es war ja anders, ich hatte ihr nicht explizit gesagt, das sie ihn mitnehmen muss)....


    Alles in allem Brauchst du das Ding also 1 x, und dann reicht auch keine amtliche Wiegung, sondern eine Abnahme nach § 19 bei TÜV ( im Westen) oder DEKRA ( im Osten) und bekommst dann den WISCH, mit dem die nette Dame in der Zulassungsstelle die Papiere im "schein" entsprechend ändert...


    Hatte ich bei meinem BUS genau so, der ist genau 2507 kg schwer:D


    Marcus


    P.S: nur eine wiegung bringt ja nix, weil du ja auch beim Tüv eine geeichte Wiegung von dem sack kartoffeln bekommst, den du im Kofferaum hast... Du brauchst schon die Abnahme, das das Fahrzeug bei den Prüfbedingungen den Anforderungen entspricht..., d.h. Tank 75% voll, Fahrer 75kg dazu, genug rest im ZGG um für alle sitzplätze genug spielraum der normbeifahrer zu haben ( sonst streichen sie dir einen sitzplatz, kenn ich auch schon nach heftig zu schwerem WOMO ausbau und nur noch 3 sitzer dannach...

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.




  • Hallo,


    unter Punkt G in der Zulassungsbescheinigung 1 ist das Leergwicht vermerkt. Dies kann auch einen grösseren Wert abdecken so z.Bsp 1505-1740 kg.


    Daher habe ich das Fahrzeug wiegen lassen und wenn der Wert über dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhänger liegt- alles klar für 100 km/h.


    Und das alles ohne Zulassungsbescheinigung II.



    Gruß HM

  • Hallo Marc,


    für die Einhaltung der Gewichtskriterien bist du als Fahrer verantwortlich. Ich habe vom TÜV die Aussage bekommen, dass dazu gar nichts beim Zugwagen eingetragen werden muss. Du musst nur eine Wiegekarte haben mit dem Zusatz "Tara", also Leergewicht. Wenn du diese Karte immer dabei hast, kannst du immer nachweisen, dass die Kriterien erfüllt sind, auch wenn der Fahrzeugschein ein anderes (Serien-) Gewicht nennt.


    Liebe Grüße aus Tapatalk
    Markus

    Gruß ///Markus :w


    Es kommt gar nicht darauf an, an wie vielen Treffen wir schon teilgenommen haben, sondern darauf, wie viel Spaß wir dabei hatten. :thumbup: :camping:

  • Hallo Marc,


    für die Einhaltung der Gewichtskriterien bist du als Fahrer verantwortlich. Ich habe vom TÜV die Aussage bekommen, dass dazu gar nichts beim Zugwagen eingetragen werden muss. Du musst nur eine Wiegekarte haben mit dem Zusatz "Tara", also Leergewicht. Wenn du diese Karte immer dabei hast, kannst du immer nachweisen, dass die Kriterien erfüllt sind, auch wenn der Fahrzeugschein ein anderes (Serien-) Gewicht nennt.


    Liebe Grüße aus Tapatalk
    Markus

    Hallo.


    Mein Tiguan hatte lt. Papiere eine Leermasse von 1680 kg.


    Da ich einen Wohnwagen mit 1700 kg Gesamtgewicht habe war Tempo 100 nicht möglich.


    Ich habe meinen Tiguan auf einer öffentlichen Waage wiegen lassen, mit Wiegekarte.


    Ergebnis: Der Tiguan wiegt 1740 kg + 75 kg Fahrer = 1815kg Leermasse.


    Diese Gewicht wurde vom TÜV durch ein Protokoll bestätigt.


    Auf dem Protokoll stand, das ich sofort beim Strassenverkehrsamt dieses in die Papiere eintragen lassen muss.
    Sonst ist das Protokoll nicht gültig. Dick angestrichen.


    Preise: Wiegeprotokoll 11.90 Euro. TÜV 26 Euro. Strassenverkehrsamt 12 Euro


    Grüße FendtTG540

  • Da kommt schon mein nächstes Problem, Bitte um Hilfe


    Als Zugfahrzeug ist ein Mercedes GLK gewünscht, Leergewicht mit Fahrer und 75% Tankfüllung 1925Kg


    Wenn ich dann einen WW habe, dürfte dieser Max. zGG von 1925KG haben
    oder
    ich muss zum Wiegen, habe dann wahrscheinlich 2000Kg am Zugfahrzeug und darf dann einen WW mit 2000Kg mit Tempo 100 auf der Autobahn bewegen?


    Jetzt habe ich aber etwas bei der Dekra gefunden, da steht etwas von Faktor 1,2 bei geeigneter WW Variante
    Ist damit die Al-KO Trailer Control gemeint?
    Das würde bedeuten das ich Problemlos 2300Kg mit 100 ziehen darf, oder evtl sogar 2400KG.


    http://www.dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanne


    Liege ich da richtig? oder Bitte Verbessern und erläutern

    11.2014 Ostseecamping Zierow (LMC) | 02.2015 Spreewald (Troll) | 03.2015 Spreewald (Troll) | 04.15 Dniester/Ukraine (Troll) | 05.15 Bil'shovik ((Bolshevik)Troll)
    07.2015 Hoverla, Cheremosh (Troll)

  • Das 1,2 fache bezieht sich auf Anhänger nicht auf Wohnwagen.


    Gruß


    Detlef

  • Also ich lese nur bei Punkt 1 und Punkt 4 etwas von Wohnwagen.....



    Gruß


    Hobi

  • JAja, das waren meine Wunschvorstellungen :)


    also dann 1:1
    OK


    Na toll, jetzt wird es wieder Lustig bei mir, entweder kleiner WW oder anderer Zugwagen

    11.2014 Ostseecamping Zierow (LMC) | 02.2015 Spreewald (Troll) | 03.2015 Spreewald (Troll) | 04.15 Dniester/Ukraine (Troll) | 05.15 Bil'shovik ((Bolshevik)Troll)
    07.2015 Hoverla, Cheremosh (Troll)

  • Hallo.


    Wie oben geschrieben war ich wegen der Erhöhung der Leermasse vom Zugwagen beim TÜV.


    Vorher war ich bei der DEKRA.


    Hier wurde mir vom Ingenieur auch gesagt, bei einem Wohnwagen mit 1700kg reicht für Tempo 100 ein Auto mit ca. 1545 kg Leermasse.


    In seinem Computer stand, dies ist möglich, wenn ich einenen Wohnwagen mit dynamischen Bremssystem habe.


    Da ich hier in diesem Forum viel lese und viele Experten hier das Gegenteil sagen,habe ich dieses nicht geglaubt und bin zum TÜV gefahren.


    Grüße FendtTG540

  • Da kommt schon mein nächstes Problem, Bitte um Hilfe


    Als Zugfahrzeug ist ein Mercedes GLK gewünscht, Leergewicht mit Fahrer und 75% Tankfüllung 1925Kg


    Wenn ich dann einen WW habe, dürfte dieser Max. zGG von 1925KG haben


    Ja, wäre eine Variante



    oder
    ich muss zum Wiegen, habe dann wahrscheinlich 2000Kg am Zugfahrzeug und darf dann einen WW mit 2000Kg mit Tempo 100 auf der Autobahn bewegen?

    Nicht ganz! Du musst eine geeichte Waage mit Wiegeschein haben. Dazu werden dann 75kg Fahrer addiert und dann MUSST Du es in den Kfz-Schein eintragen lassen bei der Zulassungsstelle.



    Jetzt habe ich aber etwas bei der Dekra gefunden, da steht etwas von Faktor 1,2 bei geeigneter WW Variante
    Ist damit die Al-KO Trailer Control gemeint?
    Das würde bedeuten das ich Problemlos 2300Kg mit 100 ziehen darf, oder evtl sogar 2400KG.


    http://www.dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanne


    Liege ich da richtig? oder Bitte Verbessern und erläutern


    Das bezieht sich wirklich auf andere Anhänger mit ASK, Stossdämpfer usw.


    Ich habe meinen BMW auch nachwiegen lassen. Er ist von 1890kg (laut Papieren) auf 1940kg aufgelastet worden. Das Fahrzeug selbst wog wohl leer noch mehr, aber der TÜV wollte sonst einen Sitzplatz streichen, weil angeblich die Zuladung dann nicht mehr ausreichen würde. Mir wäre da eine Beschränkung im Gesamtzug lieber gewesen, aber das ist leider kein Wunschkonzert gewesen...


    Gruß,
    Marc

  • Zitat von Bobolasi

    Na toll, jetzt wird es wieder Lustig bei mir, entweder kleiner WW oder anderer Zugwagen


    Hol dir einen Grand Cherokee, damit kannst du dann Anhänger bis 3500kg mit 80km/h ziehen oder
    Wohnwagen bis. 2463kg oder nach dem nachwiegen mit 2570kg, mit 100km/h ziehen.

    Viele Grüße aus dem Vogelsberg


    Hans und Heike




    [erst Sorento 2,5CRDI (140PS), dann Grand Cherokee (241PS), jetzt Cherokee Limited 2,2


    Verbrauch

  • Na toll, jetzt wird es wieder Lustig bei mir, entweder kleiner WW oder anderer Zugwagen.


    Oder zumindest in Deutschland halt nur 80 km/h fahren.
    Huch, Blechi war schneller.

  • Jo, da hab ich auch schon dran gedacht))
    Da ich im Rhein Main Gebiet wohne, sind es bis an die Grenzen, meist so 550-650KM, das Bedeutet, ca 1Stunde längeren Fahrzeit, das wären dann 2Std. mehr pro Tour.
    Wenn ich jetzt noch die Überholverbote berücksichtige, dann wird es weniger. Dann kommt der der bessere Verbrauch bei 80Km/h dazu.
    Das wird gerade schmackhaft))


    Wenn mie Zukünftiger Zugwagen 2400Kg ziehen darf , aber mein WW 2500 zGG hat, darf ich den ziehen, wenn er nur bis 2400KG wiegt??

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