Preiserhöhung Wohnwagenkauf

  • Hallo zusammen,


    ich möchte hier ein Thema zur Erhöhung der Preise nach dem Kauf eines Wohnwagens aufmachen.


    Welche Erfahrungen habt Ihr hier?

    Wie sieht die rechtliche Lage aus?

    Ist Euch schon so etwas widerfahren?

    Habt Ihr schon bestellt und wartet aktuell?

    Kommen noch Erhöhungen der Hersteller in naher Zeit?


    Einfach mal einige Dinge dazu hier


    :/

    1. Welche Erfahrungen habt Ihr hier?
    2. Wie sieht die rechtliche Lage aus?
    3. Ist Euch schon so etwas widerfahren?
    4. Habt Ihr schon bestellt und wartet aktuell?
    5. Kommen noch Erhöhungen der Hersteller in naher Zeit?
    1. Nein
    2. ?? - https://www.adac.de/news/wohnmobil-preiserhoehung/
    3. Nein
    4. Nein
    5. https://www.caravaning.de/prei…hnwagen-beliebte-modelle/


    Bin ich zum Glück immer verschohnt worden,

    da die gekauften Fahrzeuge (auch PKW) nie über den Jahreswechsel gekauft bzw.

    aus dem Bestand geliefert wurde

  • Hi Toby,


    danke für die Infos. Zum Glück haben wir noch am 31.08.2022 einen verbindlichen Kaufvertrag unterschrieben. AB kam dann 5 Tage später. Ab 10.09.2022 hatte Knaus beispielsweise schon keine Gewähr mehr ab Kaufdatum gegeben, sondern Preis bei Auslieferung 8|


    Den Händler kenne ich schon lange, haben dort auch unseren ersten WW in 2021 gekauft. Aber aktuell sagt er, flippt der Markt inkl. Herstellung total aus. Bei aktuellem Kauf gibt er die Lieferung mit "ungewiss" an. Das heißt schon was,


    Irre

  • All diejenigen die meinen etwas Neues/Anderes zu brauchen. Die Gründe dafür sind irrelevant!


    Ich verstehe den Bohai darum eh nicht. Alle Liefertermine, auch die der letzten Jahrzehnte, waren immer "unverbindliche". Ja das ging zu 98% so aus wie der Händler es prognostiziert hat, aber so ist es jetzt nun mal nicht mehr. Daher heißt es sich im Zweifel in Geduld üben und warten. Beispiel: Der Lieferzeitraum für das e-Bike meiner Frau ist jetzt auch schon um das Doppelte der ursprünglich prognostizierten maximalen Lieferzeit mit "Luft" überschritten. ;)

  • Wir haben Mitte August bestellt. Mit Fixpreis (ich behaupte aber, dass dies nur unser Händler garantiert, denn Dethleffs meine ich, macht keine Fixpreise mehr).

    Bestätigt ist der Wagen auf KW4/23.. ich wäre mehr als positiv überrascht, wenn das ±stimmt. Bei Bestellung hoffte ich, dass ich den nächsten Sommerurlaub im neuen Wohni verbirngen werde...

  • Eine nachträgliche Erhöhung des Kaufpreises ist möglich, wenn das im Kaufvertrag steht - daher immer Augen auf beim Kleingedruckten.

    Wir hatten den entsprechendem Passus mal in einem Vertrag(sentwurf) stehen, den der Verkäufer uns zur Unterschrift vorgelegt hat - ich habe dann auf Streichung dieses Vertragsteils bestanden, was auch akzeptiert wurde.

    :w Caramichel


    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - - :0-0:

    ### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

  • Seit der neuerlichen Situation auf den Weltmärkten haben alle Händler ihre "verbindlichen Bestellungen" dahingehend geändert, dass es überhaupt keine Liefertermine und Preisgarantien mehr gibt.

    In den Verträgen steht immer so etwas wie "....ein Lieferzeitpunkt wird seitens des ausliefernden Händlers oder Herstellers nicht genannt..." sowie ".....der genannte Kaufpreis ist vorbehaltlich einer Preisänderung zum Zeitpunkt der Auslieferung....".


    Heißt nix anderes als: wer heute bestellt bekommt das Fahrzeug irgendwann zu irgendeinem Preis.


    Händler schreiben schon mal gerne für den Liefertermin rein: "Lieferung erfolgt unverbindlich und vorbehaltlich zu xxxx".

    Eine Bestätigung kommt vom Händler dann erst, wenn der Hersteller dem Händler wiederum einen Liefertermin zugesagt hat.

    Gleiches gilt für den Preis, meist aber auch hier weiterhin mit der Aussage, dass der Preis sich nochmals verändern kann.

    Es gibt Händler, die nennen eine Regel für die Preiserhöhungen wie z.B.: bis max. 5% erfolgt keine Preisanpassung, ab 5% muss der Kunde es schlucken.

    Es gibt aber auch Händler, die sind so nass und versuchen es mit Regeln im Kleingedruckten à la "Kunde akzeptiert den Preis zum Zeitpunkt der Auslieferung und verzichtet auf die Einrede".


    Eigentlich kann man nur noch verbindlich bestellen, wenn es um Vorlauffahrzeuge geht , die buchfest zu einem bestimmten Termin kommen und für die der Händler den Preis garantiert. Die sind aber eher selten, vor allem wenn man bestimmte Grundrisse anfragt.


    Wir hatten jetzt "Glück" und bekommen ein Fahrzeug, welches der Händler im Oktober 2021 im Werk "auf Verdacht" bestellt hat. Glücklicherweise hat der Wagen exakt die Ausstattung, die wir uns vorgestellt hatten. Und der Preis ist tatsächlich noch der Preis, der auch schon im Frühjahr aufgerufen wurde.

  • Eine nachträgliche Erhöhung des Kaufpreises ist möglich, wenn das im Kaufvertrag steht - daher immer Augen auf beim Kleingedruckten.

    Wir hatten den entsprechendem Passus mal in einem Vertrag(sentwurf) stehen, den der Verkäufer uns zur Unterschrift vorgelegt hat - ich habe dann auf Streichung dieses Vertragsteils bestanden, was auch akzeptiert wurde.

    Die Frage ist, wenn im Nachhinein die AGB´s geändert werden. Das bekommt man nicht mit. Man unterschreibt ja nur den Kaufvertrag.

  • …Ab 10.09.2022 hatte Knaus beispielsweise schon keine Gewähr mehr ab Kaufdatum gegeben, sondern Preis bei Auslieferung…

    Echt krass, was so eine Begierde auslöst…. also im Sinne von nicht definiertem Verkaufspreis!


    Erinnert mich an die Erzählungen der galoppierenden Inflation - nur ging es dort um‘s Brot/Mehl und nicht um rollenden Sondermüll auf Alufelgen


    Welche Erfahrungen habt Ihr hier?

    Keine. Aber die Einstellung, sowas nicht mitzumachenden

    Klima in Gefahr! „Selbst denken verbraucht jede Menge Energie und ist demnach nicht unbedingt klimafreundlich" Vince Ebert

  • Die Frage ist, wenn im Nachhinein die AGB´s geändert werden. Das bekommt man nicht mit. Man unterschreibt ja nur den Kaufvertrag.

    Die AGB müssen zum Zeitpunkt der Unterschrift mit vorgelegt werden oder zumindest direkt einsehbar sein. Es gelten, logischerweise, immer die AGB zum Zeitpunkt des Vertragschlusses.

  • wie schon oben angemerkt, arbeiten sehr viele verkäufer mit allgemeinen geschäftsbedingungen... die müssen nicht unbedingt vorgelegt werden oder aufgedruckt sein auf der rückseite, sondern der verkäufer muss nur darauf hingewiesen werden, die möglichkeit zur kenntnisnahme haben und einverstanden sein - was er im regelfall mit seiner unterschrift tut....


    viele agbs enthalten diese bereits angesprochene preisanpassungsklausel. wenn keine agbs und keine preisanpassungsklausel, gibts auch keine preiserhöhung :-)


    das thema mit der preiserhöhung ist mir mal vor 20-30 jahren beim neuwagenkauf passiert, als es ellenlange lieferzeiten gab.da wurden mir die preise beim warten 2 x erhöht...


    gucksts du auch hier preisanpassungen


    gruss aus ostwestfalen

    klaus

  • Die Frage ist, wenn im Nachhinein die AGB´s geändert werden. Das bekommt man nicht mit. Man unterschreibt ja nur den Kaufvertrag.

    Es gelten die AGB beim Vertragsabschluß - die muß man sich natürlich aushändigen lassen.

    :w Caramichel


    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - - :0-0:

    ### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

  • das mit dem fixen Preis lässt sich ja mit dem unterschreiben eines verbindlichen Vertrag bewerkstelligen.


    Beim fixen Lieferzeitraum wird es schwieriger, da das das Verkaufshaus ja auch nicht 100% wissen kann und abhängig ist vom Hersteller.

  • In den AGB´s meines Vertrages von September wird nirgends etwas von eventueller Preiserhöhung oder ähnliches aufgeführt.


    Von daher gibt es hier keine Probleme.

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