Fachgespräch
zu Urheberrecht? Eher nicht.
Das Spiel spiele ich nicht mit.
Musst du wissen.
Es bleibt: Fehlende Quellenangabe, auch auf mehrmalige Nachfrage.
Weil dem so ist, darf behauptet werden:
Die Schlussfolgerungen bleiben aus dem Zusammenhang gerissen.
Zum Urheberrecht:
Andere Firmen sind weniger schmerzbefreit und mahnen über findige Anwälte gerne recht teuer ab.
Kein Hirngespinst, alles über Bekannte auch im industrieellen Umfeld schon miterlebt.
Wie auch immer:
TECHNISCH mag NUR an einen Einphsenanschluss die Lage von N und L in unerheblich sein.
Aus Personenschutzgründen jedoch NICHT.
Personenschutzgründe stehen IMMER über technische Gründe.
Ganz allgemein
Bei jedem CEE-Steckverbinder sind ALLE Anschlüsse durchgehend richtig zu belegen (was hier durch einige Uneinsichtige immer wieder negiert wird).
Wer sich durchgehend und immer danach hält, hat weniger bis gar keine Probleme.
Wenn doch, hat als Erstansatz jemand anderes mit recht großer Sicherheit etwas flasch gemacht.
Die im Anschlussraum eingeprägten Kennzeichnungen sind zu beachten.
Wer es anders macht, handelt vorsätzlich entgegen den einschlägigen Empfehlungen.
Vorsatz war noch nie gut.