Nur 70 KG Zuladung - realistisch oder nicht praktikabel

  • Doch doch ist schon richtig, sein Wohnwagen dürfte in dem Falle bis 825kg beladen werden, wenn dieser Wohnwagen ein zulässiges Gesamtgewicht von mind. 825 kg hat. Somit hätte der TE 145kg Zuladung in seinem Beispiel.

    Ist ja interessant. Hatte ich so noch nicht gesehen.

    Aber nur, wenn das ZGG des Fahrzeugs, wie im Beispiel 3 unter dem ZGG des Anhänger liegt, wenn ich das so richtig sehe. Nur in dem Fall darf ich die Stützlast dazu addieren.

    Sonnige Grüße sendet euch Ralf


    „Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.“ (Marc Aurel)

  • Ist ja interessant. Hatte ich so noch nicht gesehen.

    Aber nur, wenn das ZGG des Fahrzeugs, wie im Beispiel 3 unter dem ZGG des Anhänger liegt, wenn ich das so richtig sehe. Nur in dem Fall darf ich die Stützlast dazu addieren.

    Leider nicht so ganz.


    Das Zugfahrzeug hat einen Anhängelast, die nicht überschritten werden darf. Anhängelast ist gleich Achslast vom Anhänger. Die Stützlast zahlt nicht zur Anhängelast. Dabei darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast + Stützlast) ebenso wie die zulässige Achslast des Anhängers und das zulässige Gesamtzuggewicht aber auch nicht überschritten werden.


    Das heißt, das die Stützlast nur dann berücksichtigt werden darf, wenn das ZGG des Anhängers mindestens um den Wert der Stützlast höher ist, als die Anhängelast und das Zuggesamtgewicht dabei nicht überschritten wird.


    zGG des Zugfahrzeugs ist incl Stützlast.


    Anhängelast ist gleich Achslast des Anhängers.


    zGG des Anhängers ist gleich Achslast +Stützlast.


    Gesamtzuggewicht ist gleich tatsächliches Gewicht, maximal zGG vom Zugwagen incl Stützlast + Achslast des Anhängers. Oder andersrum gerechnet zGG des Anhängers + zGG des Zugfahrzeugs - Stützlast.

  • Puh, 70 kg sind schon wenig, wenn es sie dann sind.

    Daher auf jeden Fall wiegen (lassen).

    Hier kommt es natürlich auch wieder auf die eigenen Bedürfnisse an.

    Was nehmt Ihr mit? Schreibt Euch mal auf, was Ihr dabei haben wollt.

    Listen gibt es viele im Netz.

    Reist ihr mit Reisetasche? Dann passt es vielleicht.

    Braucht Ihr Tisch, Stühle, Kaffeemaschine, Heizofen Kleiderschrank und was man sonst noch so mitschleppen kann, dann eher nicht.


    Mit der Stützlast ist das so eine Sache.

    Stell Dir Deine eingetragenen Daten zusammen und dann weißt Du, ob bzw. in welcher Konstellation bei Dir der eine Fall gilt, bei dem die,Stützlast beim Auto zählt.

  • Ich habe bezüglich der Ausnutzung der 8 % Klausel für die Anhängelast

    noch kein richtige Aussage gefunden.

    Nur dies vom ADAC:


    Das Zug-Gesamtgewicht ist entscheidend


    Wichtig:

    Nicht nur die eingetragene Anhängelast des Zugfahrzeugs ist entscheidend.

    Immer mehr Fahrzeuge haben in den Fahrzeugpapieren einen Zusatzeintrag,

    der das Zug-Gesamtgewicht des Gespanns limitiert – das liegt oft unter dem Wert,

    der sich rein rechnerisch ergibt, wenn man das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs

    und dessen maximale Anhängelast addiert.

    Nutzt man also die Anhängelast komplett aus, darf man das Zugfahrzeug nicht mehr voll beladen.


    Grund:

    Das Gespann muss in der Lage sein,

    an einem Berg mit zwölf Prozent Steigung in fünf Minuten fünfmal anzufahren,

    ohne dass ein Bauteil am Fahrzeug versagt.

    Zusätzlich müssen das Fahrwerk und die Bremsen des Zugfahrzeugs für eine sichere Führung des Gespanns ausgelegt sein.

  • Bin der Meinung, das es sich bei den 750kg um die eingetragene, ungebremste Anhängelast handelt.

    Was steht denn im Brief oder COC Dokument?

    Ich würde mich, mit Hersteller, TÜV, Zulassungsstelle, usw in Verbindung setzen und dies abklären.

    Jedes Kilo, an Plus zählt in dem Fall.

  • Bin der Meinung, das es sich bei den 750kg um die eingetragene, ungebremste Anhängelast handelt.

    Was steht denn im Brief oder COC Dokument?

    Ich würde mich, mit Hersteller, TÜV, Zulassungsstelle, usw in Verbindung setzen und dies abklären.

    Jedes Kilo, an Plus zählt in dem Fall.

    es stehen für gebremst und ungebremst die 750kg drin, steht auch so in der ADAC Datenbank zum Fahrzeug

  • So in etwa?


    Der Unterschied zum Megane ist, dass unser e46 320i Cabrio 1,7t gebremst ziehen darf - und dass macht er ganz ordentlich.

    Habt ihr den auflasten lassen? Meine Recherchen ergeben 1600kg.
    ....was aber auch üppig is. Danke für den Tip!

    Wilk stern Deluxe 535 ´84; Heinemann z470b ´79; Hymer Eriba Nova 540 ´77; Tabbert Da Vinci 540 dm ´2005; Skandika Camper Tramp; Obelink Columbia 5 Easy Air; Dethleffs 500 DM Summer Edition ´08; Audi A6 2.0 TDI Ultra: 1465361-1.png

  • Habt ihr den auflasten lassen? Meine Recherchen ergeben 1600kg.
    ....was aber auch üppig is. Danke für den Tip!


    Hm?!? Du verunsicherst mich. Im Internet steht beim 320i tatsächlich 1,6t und beim 323i sind es 1,7t bei 12%.


    Wenn ich das nächste Mal beim "Winterlager bin, dann schaue ich nochmal in den Fzg-Schein.

  • Ich hab nur in der Datenbank des ADAC geschaut und da standen bei allen e46 cabrio vom 320ci bis zum 330ci 1600 drin.

    Wilk stern Deluxe 535 ´84; Heinemann z470b ´79; Hymer Eriba Nova 540 ´77; Tabbert Da Vinci 540 dm ´2005; Skandika Camper Tramp; Obelink Columbia 5 Easy Air; Dethleffs 500 DM Summer Edition ´08; Audi A6 2.0 TDI Ultra: 1465361-1.png

  • Habt ihr den auflasten lassen? Meine Recherchen ergeben 1600kg.
    ....was aber auch üppig is. Danke für den Tip!

    Mein 325i darf 1.600 kg ziehen.


    Gruß

    Nur wenige Menschen wissen, daß das Erreichte zählt, weitaus mehr Menschen sind der Meinung, dass das Erzählte reicht.

  • Unser Audi A6 Avant darf 2100 kg ziehen und der A5 Sportsback 1700 kg.

    Mein Golf II von 1991 sowie der ähnlich alte Passat 35I durften 1200 kg ziehen.


    Inwiefern hilft das dem Thread-Ersteller weiter?

    Am liebsten barfuß bis zum Hals ... also oben ohne und unten nix!

    Zugfahrzeug Audi A6 Avant quattro competition - 3.0l BiTDI - 230 kW/313 PS @ 3900 U/min - 650 Nm @ 1450 U/min
    Wohnwagen Dethleffs Nomad 490 EST
    Vorzelt Wigo Rolli Plus Panoramic + Sonnensegel
    Urlaube Alle Ziele in Google Maps    JC
  • Auch mein Fahrzeug hatte serienmäßig eine sehr geringe Anhängelast eingetragen. Der Neuwagen wurde nach Werksvorgaben mit einem größeren Kühler nachgerüstet. Dadurch konnte die zulässige Anhängelast verdoppelt werden.


    Vielleicht ist das bei Deinem Cabrio ja auch so.

    Unser Gespann: Mercedes Vito Tourer Kompakt 111 CDI (1600 ccm, 114 PS, Frontantrieb) mit Hobby OnTour 490 SFf (1500 kg).

  • Aus meiner Sicht sind 70kg zu wenig, aber sind wir mal ehrlich, wenn du 100kg zulädst und du musst auf der Urlaubsreise

    auf die Waage, dann gibts ne kleine Strafe und du musst 30kg ins Zugafhrzeug laden.

    Ich fahre seit 1995 nicht gerade wenig aber gewogen bzw. aufgehalten wurde ich noch nie, bei einem Unfall wird es schwer sein die Teil so genau zusammen zu sammeln und zu wiegen das die 30kg Überladung auffallen 8o

  • Aus meiner Sicht sind 70kg zu wenig, aber sind wir mal ehrlich, wenn du 100kg zulädst und du musst auf der Urlaubsreise

    auf die Waage, dann gibts ne kleine Strafe und du musst 30kg ins Zugafhrzeug laden.

    Ich fahre seit 1995 nicht gerade wenig aber gewogen bzw. aufgehalten wurde ich noch nie, bei einem Unfall wird es schwer sein die Teil so genau zusammen zu sammeln und zu wiegen das die 30kg Überladung auffallen 8o

    Hi,


    Es gibt Länder, in denen die „kleine“ Strafe erhebliche Löcher in die Urlaubskasse reißt, und wenn der Pkw keine Gewichtsreserven hat, kann man den Krempel, der fürs Übergewicht sorgt, neben die Straße stellen (gegen Entsorgungsgebühr).


    Weiterhin gibt es Länder, die bei Unfällen ggf. die Fahrzeuge und deren Überreste penibel einsammeln, und sicherstellen.




    Viele Grüße, Michael

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