100er Zulassung Fragen

  • Hallo


    Ich suche nun schon eine Weile im Netz und auch hier speziell, finde aber keine Antwort auf folgende Fragestellung:


    Wir haben in D einen Wohnwagen mit 100 km/h Zulassung gekauft und nun in die Schweiz ausgeführt. Der Wohnwagen wurde in D abgemeldet, um demnächst in der CH eingelöst (=zugelassen) zu werden. Was passiert mit der 100er-Zulassung? Muss ich den 100er Aufkleber entfernen? Oder wird die Zulassung in die Schweizer Papiere übernommen?


    Gruss

    Roland

  • Was passiert mit der 100er-Zulassung?

    Muss ich den 100er Aufkleber entfernen?

    Oder wird die Zulassung in die Schweizer Papiere übernommen?

    Das wird Dir die für Dich zuständige Einlösestelle wohl am besten

    und vor allem rechtsverbindlich sagen können.

    Schon dort angefragt?

    :w von Rüdiger aus dem Bayerischen Nizza
    | Nichts zu wissen versetzt einen noch nicht in die Lage die richtigen Fragen zu stellen. |

    Wer zu wenig Fehler macht, hat zu wenig ausprobiert.

    Zu viel Nachdenken ist wie Schaukeln.

    Man ist zwar beschäftigt, kommt aber kein Stück weiter.


  • Wie ich unsere Bünzli-Politik kenne, wirst Du die 100-er Zulassung erneuern müssen:


    https://www.tcs.ch/de/kurse-fa…n/anhaenger-tempo-100.php


    Es wird nichts in die Fahrzeugpapiere eingetragen, sondern es gibt ein technisches Zusatzblatt, welches in Deutschland akzeptiert wird. In der Schweiz darfst Du so oder so 100km/h fahren, wenn der Wohnwagen das gemäss Typenprüfung darf https://www.tcs.ch/de/camping-…bahnen-fuer-anhaenger.php

  • Viele Niederländer haben einen deutschen (gesiegelten) 100 km/h-Aufkleber am Wohnwagen. Wie kommen die denn zu der 100er-Zulassung. Ich sehe das sehr oft, hab mich schon oft gefragt, wie das funktioniert.


    Wenn ich rolvos währe, würde ich den 100 km/h-Aufkleber einfach drauf lassen, und die alten deutschen entwerteten Papiere mitführen. Dann kannst Du dem Polizisten in D ggf. zeigen, dass er in D eine 100 km/h Zulassung hatte. Und wenn er nicht ganz verkniffen ist, wird das hoffentlich akzeptiert. Kommt natürlich immer etwas drauf an, an wen man gerät.

  • Hallo

    Danke für die Antworten. Ich dachte, ich frage zuerst hier, die Schwarmintelligenz der Foren ist meist schneller als Behörden, so meine Erfahrung.

    Brassli Ok, also es gibt ein Zusatzblatt, das hatte ich auf den tcs-Infos bisher nicht so verstanden. Das 100 Fahren in CH geniesse ich bereits seit längerem ....

    Gruss

    Roland

  • Hallo Namensvetter


    Zitat von der TCS-Homepage: Der TCS kann das Personenwagen-Gespann mit Schweizer Inverkehrsetzung in den Technischen Zentren prüfen und eine technische Bestätigung ausstellen. Diese wird von den deutschen Behörden anerkannt.


    Ob die erneute Prüfung aber wirklich notwendig ist, weiss ich beim besten Willen nicht... ein Anruf beim Strassenverkehrsamt schafft Klarheit.

  • Hallo ?


    Die Anfrage läuft, ich werde berichten.


    JayTee In die Richtung denke ich auch, habe aber auch per Mail angefragt und gucke mal, ob ich die Antworten zu meinen Gunsten auslegen kann.


    Gruss

    Roland

  • Hallo


    Hier noch die Ergebnisse:

    Die deutsche Zulassungsstelle sagt, ich solle mich an die Schweizer Behörde wenden. Das hiesige Strassenverkehrsamt sagt, die Zulassung werde nicht übernommen, ich müsse das Verfahren über den tcs einleiten.


    Ich weiss zwar nicht, warum ein technisch geprüftes und geeignetes Fahrzeug noch einmal... aber lassen wir das.


    Gruss

    Roland

  • ... Du lebst im gleichen Land wie ich und wunderst Dich noch über unser Bünzlitum??


    in der CH wird die 100-er Zulassung für Deutschland nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Das technische Beiblatt ist ja bloss für die deutschen Behörden, ergo sieht die CH-Behörde keine Veranlassung, irgendetwas zu unternehmen.

  • Die 100er Zulassung deines Wagens gilt nur in Deutschland. Behalte den Aufkleber am Wagen. Für eine 100er Zulassung für CH brauchst du eh die Zulassung der CH. Solltest du aber in Zukunft mal in Deutschland fahren darfst du unter Einhaltung der deutschen Auflagen( Alter der Reifen, ASK, Gewichte) weiterhin 100 fahren auch mit Zulassung CH. Kopie Der deutschen Zulassungsbescheinigung auf jeden Fall machen, bevor er umgemeldet wird. Gruß Peter :0-0:

  • Hallo

    In der CH wird nichts eingetragen, das ist mir klar, ich dachte, ich käme mit den dt Fahrzeugpapieren einfacher an dieses Beiblatt, das man scheinbar in D neben dem Aufkleber braucht, um 100 fahren zu dürfen.

    Ich hatte vor, es wie Peter vorschlägt, zu machen.

    Danke für Eure Unterstützung.

    Roland

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