Hallo
Ich suche nun schon eine Weile im Netz und auch hier speziell, finde aber keine Antwort auf folgende Fragestellung:
Wir haben in D einen Wohnwagen mit 100 km/h Zulassung gekauft und nun in die Schweiz ausgeführt. Der Wohnwagen wurde in D abgemeldet, um demnächst in der CH eingelöst (=zugelassen) zu werden. Was passiert mit der 100er-Zulassung? Muss ich den 100er Aufkleber entfernen? Oder wird die Zulassung in die Schweizer Papiere übernommen?
Gruss
Roland